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Ablehnung Häuslicher Krankenpflege durch die DAK - Musterwiderspruch

Die DAK-Geschäftsstellen im Bereich Nordrhein-Westfalen versenden momentan Schreiben, in denen die ärztlich verordneten Leistungen der häuslichen Krankenpflege nicht oder nicht in der verordneten Dauer genehmigt werden. ... bitte klickt auf "Weiterlesen"...

Liebe Familien,

 

folgende Mail erreichte uns:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

Die DAK-Geschäftsstellen im Bereich Nordrhein-Westfalen versenden momentan Schreiben, in denen die ärztlich verordneten Leistungen der häuslichen Krankenpflege nicht oder nicht in der verordneten Dauer genehmigt werden. Teilweise werden die Schreiben auch mit „Ablehnung“ überschrieben, beinhalten im weiteren Text aber den Hinweis, dass nach Rücksendung des ausgefüllten Fragebogens eine abschließende Prüfung erfolge.

 

Diese Fragebogenaktion ist nach unserer Einschätzung rechtlich unzulässig, weil nach § 37 Abs. 3 SGB V nicht das „persönliche Umfeld“ entscheidungserheblich ist, sondern ob im Haushalt des jeweiligen Patienten eine Person lebt, die den Patienten in dem erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann.

 

Vor diesem Hintergrund haben bereits mehrere Verbände ihre Rechtsauffassung in einem Schreiben an die DAK Gesundheit niedergelegt und den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Karl Josef Laumann, angeschrieben. Die Schreiben an die DAK blieben bisher unbeantwortet.

 

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Patienten dabei zu unterstützen, gegen ablehnende Bescheide Widersprüche zu erheben. Bitte nutzen Sie dazu den anhängenden und auf diesen Sachverhalt formulierten Widerspruch. In ihm müssen nur noch die persönlichen Angaben des Patienten/der Patientin eingetragen und von ihm/ihr unterschrieben werden. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, bleibt den Versicherten der Weg zum Sozialgericht. Darüber hinaus weist der Patientenbeauftragte der Bundesregierung darauf hin, dass die Versicherten sich auch an das Bundesversicherungsamt, die unmittelbare Aufsichtsbehörde der DAK, wenden kann. Dazu können die Versicherten den Widerspruch und die Kopie des Schreiben der DAK mit einem kurzen Anschreiben an das Bundesversicherungsamt senden oder den Sachverhalt telefonisch schildern.

Adresse:

Bundesversicherungsamt

Friedrich-Ebert-Allee 38

53113 Bonn

Telefon: 0228/ 619-1700 (Abteilung Referat 212 = Zuständigkeit DAK)

Abteilung_2@bundesversicherungsamt.bund.de

 

Nach unserer Einschätzung wird die Menge an Widersprüchen und die damit verbundene Mehrarbeit die DAK Gesundheit eher zum Einlenken bringen.

Mit freundlichen Grüßen,

 

René Bernards

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DER PARITÄTISCHE Landesverband NRW e.V.

René Bernards

Fachreferent ambulante pflegerische Dienste / Hospizarbeit

in der Fachgruppe Alter und Pflege

Friedensplatz 7 | 44135 Dortmund

Tel.: 0231/18 99 89-21| FAX: 0231/18 99 89-30

Mobil: 0173/9007677

E-Mail: bernards@paritaet-nrw.org

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